In der Zeitschrift EWiR, Heft 13, S. 409 f. , Erscheinungsdatum 12.07.2019, nimmt Robert Fliegner zum Beschluss des AG Hamburg v. 16.04.2019 (67g IN 113/19) Stellung und befasst sich kritisch mit den Entscheidungsgründen des Amtsgerichts, nach dessen Beschluss eine Absicherung einer über die Rückzahlung eines Massedarlehens hinausgehende Gewinnbeteiligung zu Gunsten der Darlehensgeber im Wege einer Einzelermächtigung nicht zulässig ist.