Neue Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Bund und Länder

Seit Montag, dem 25.03.2020, besteht durch ein neues  Soforthilfe-Programm der Bundesregierung  neben den bereits bestehenden Möglichkeiten (wie z.B. der Beantragung von Kredit- und Bürgschaften bei den Landesbanken sowie der KFW, der Beantragung von Kurzarbeitergeld und der Stundung von Steuern und Sozialbeiträgen) auch die Option für Unternehmen und Soloselbstständige sowie Angehörige der freien Berufe, finanzielle Soforthilfe zu beantragen. Abhängig von der Beschäftigungsanzahl und des Liquiditätsbedarfs unterstützt der Bund mit bis zu 15.000 Euro. Darüber hinaus haben die Bundesländer teilweise bereits eigene Hilfsprogramme, welche mit denen des Bundes kombinierbar sind. Gerne beraten und unterstützen wir Sie auch hier bestmöglich.