Nach EuGH-Urteil: Verbraucher können Kreditverträge widerrufen

Der EuGH erklärte in seinem Urteil vom 26.03.2020 (Az.: C-66/19) eine Widerrufsinformation, die in zahlreichen Kreditverträgen seit 2010 verwendet wurde, für unvereinbar mit europäischem Recht. Verbraucherkreditverträge müssen die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist in klarer und prägnanter Form angeben, so der EuGH. Ein sog. „Kaskadenverweis“, welcher eine lange, undurchsichtige Verweiskette mit sich bringt, reiche entgegen der Auffassung des BGH nicht aus. 

 

Das eröffnet vielen Verbrauchern die Möglichkeit des Widerrufs ihres Kreditvertrags und betrifft sowohl Immobiliendarlehen als auch geschätzte rund 20 Mio. Autokredit- und Leasing-Verträge.

 

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