Corona-Überbrückungshilfe - ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen

Am 12.06.2020 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Neben der Überbrückungshilfe auf Bundesebene gibt es Überlegungen der Landesregierung NRW, die Unterstützung um einen fiktiven Unternehmerlohn von 1.000,- EUR / Monat zu erhöhen.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können.

Anträge auf das branchenübergreifende Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020 können zeitnah gestellt werden, allerdings muss diese zwingend unter vorheriger Mitwirkung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers erfolgen, der die Antragsberechtigung, den Umsatzrückgang und die laufenden Fixkosten bestätigt, erfolgen. Die Kosten des mitwirkenden Beraters sind durch den Antragssteller zu tragen, allerdings grundsätzlich erstattungsfähig.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater bzw. auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.