Neue Entscheidung des BGH zum Prämiensparvertrag

Der BGH hat entschieden, dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen kann. Das Gericht stellte klar, dass mit der vereinbarten Prämienstaffelung ein besonderer Bonusanreiz gesetzt wird, der zu einem konkludenten Ausschluss des Kündigungsrechts führt. (BGH Urt. v. 14.05.2019 - XI ZR 345/18)