Sanierung, Restrukturierung, Insolvenzberatung
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die insolvenzrechtliche Beratung sämtlicher Verfahrensbeteiligter vom Eintritt der strategischen Krise über die Liquiditätskrise...
Bei uns finden Sie qualifizierte Ansprechpartner für sämtliche Bereiche des Bank- (Retail und Commercial Banking) und Kapitalmarktrechts (Investment Banking). Einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet bildet die Beratung von Banken und Unternehmen. Hierbei verstehen wir unsere Kernkompetenzen als Einheit und begegnen bank- und kapitalmarktrechtlichen Sachverhalten stets unter Berücksichtigung der notwendigen Verknüpfungen zum Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Von der Darlehensaufnahme im Rahmen von Unternehmensgründungen, Finanzierungen jedweder Art über die Anpassung von Kreditengagements bei Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf bis hin zum Schicksal des Kreditengagements in der Krise begleiten wir Ihre unternehmerische Entscheidungen. Zielgerichtet gestalten wir Ihre Verträge nach den Vorgaben der maßgeblichen Rechtsprechung.
Als Bank unterstützen wir Sie – unter besonderer Berücksichtigung der jahrzehntelangen Erfahrung in der Insolvenzabwicklung – bei der insolvenzfesten Gestaltung von Kredit- und Sicherheitenverträgen. Gerät der Kreditnehmer in die Insolvenz, verantworten wir für Sie nicht nur schnell und effizient die Verwertung der Kreditsicherheiten, sondern übernehmen auch die (gerichtliche) Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter wegen einer etwaigen Insolvenzanfechtung. Zuletzt unterstützen wir Sie bei aufsichtsrechtlichen Fragen in der Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die insolvenzrechtliche Beratung sämtlicher Verfahrensbeteiligter vom Eintritt der strategischen Krise über die Liquiditätskrise...
Wir zeigen Ihnen auf, welche zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte Sie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie...
Die Bereiche des Wirtschafts-, Insolvenz- und Steuerstrafrechts kennen eine für Laien verwirrende Vielzahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.