Erben und Vererben

Die eigene Vermögensnachfolge sollte sorgfältig geplant und so geregelt werden, dass Angehörige oder andere nahestehende Personen ausreichend abgesichert sind und die eigenen Vorstellungen auch in der Zukunft nach dem Tod Bestand haben. Dies kann durch Testament oder Erbvertrag, aber auch bereits zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge geschehen. Diese Regelungen gilt es im Hinblick auf die anfallende Erbschafts- und Schenkungssteuer zu optimieren.

 

Auch nach Eintritt des Erbfalls entstehen Problemkonstellationen, zu deren Lösung wir mit unserem Fachwissen beitragen können. So stehen wir Ihnen insbesondere bei der Auslegung und Anfechtung von Testamenten, der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sowie der Geltendmachung und Regelung von Pflichtteilsansprüchen zur Seite. Sollten Sie befürchten, dass der Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, helfen wir die der Erbschaft innewohnenden Haftungsrisiken zu minimieren.

Miet- und WEG-Recht, Pacht, Leasing

Wir nehmen Ihre mietrechtlichen Interessen wahr – von Fragen, welche die Nebenkostenabrechnung betreffen bis hin zur Räumung.

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Zwangsverwaltung

Als gerichtlich bestellte und überwachte Zwangsverwalter ziehen wir die Einnahmen eines zwangsverwalteten Objekts ein und verteilen den Erlös nach Abzug der Kosten nach...

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