Sanierung, Restrukturierung, Insolvenzberatung
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die insolvenzrechtliche Beratung sämtlicher Verfahrensbeteiligter vom Eintritt der strategischen Krise über die Liquiditätskrise...
Bei juristischen Personen und bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, bei denen kein Gesellschafter persönlich haftet, etwa einer GmbH & Co. KG, besteht eine Pflicht zur rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrags. Verstöße gegen die Antragspflicht können zu Schadensersatzverpflichtungen führen sowie strafbar sein. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags besteht, wenn bei der Gesellschaft die Eröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung vorliegen. Ist dies der Fall, ist der Eröffnungsantrag unverzüglich einzureichen, also ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch binnen drei Wochen.
Die Insolvenzordnung kennt insbesondere:
Innerhalb aller Verfahrensarten bietet die Insolvenzordnung das Instrument des Insolvenzplans an. Im Insolvenzplan können die Verfahrensbeteiligten in weitgehender Autonomie vom Regelverfahren abweichende Vereinbarungen treffen. Insbesondere kann in einem Insolvenzplan eine Regelung zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden.
Eine Insolvenz kann eine Chance sein.
Wann immer es mach- und vertretbar ist, setzen wir uns als Insolvenzverwalter für den Erhalt und die Sanierung des Unternehmens ein. Erfahrung, Know-How und Schnelligkeit entscheiden oftmals über den Erfolg eines Verfahrens.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die insolvenzrechtliche Beratung sämtlicher Verfahrensbeteiligter vom Eintritt der strategischen Krise über die Liquiditätskrise...
Wir zeigen Ihnen auf, welche zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte Sie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie...
Auch Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgenommen werden, können unter unterschiedlichen Voraussetzungen anfechtbar sein.