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RUNKEL begleitet die Sanierung in Eigenverwaltung der matratzen direct AG

Die matratzen direct AG hat beim Amtsgericht Köln ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter. 

Die 329 Arbeitnehmer des Unternehmens mit rund 120 Matratzen-Fachmärkten, in denen neben Matratzen auch Lattenroste, Topper und Bettwäsche verkauft werden, wurden umgehend über das Verfahren informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind bis Ende Mai über das Insolvenzgeld gesichert. 

Der Vorstand Wolfgang Schmidt erklärt: „Unser Ziel ist es, das Verfahren zu nutzen, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und gleichzeitig die in den letzten Jahren bereits begonnen Sanierungsmaßnahmen abschließend umzusetzen.“ 

Die Gesellschaft vertraut im Sanierungsverfahren auf den Sachverstand der Kanzlei LAMBRECHT. Die federführenden Partner Martin Lambrecht und Annamia Beyer sehen sehr gute Chancen auf einen Erhalt des Unternehmens. Frau Beyer teilte hierzu mit: „matratzen direct ist bei den Kunden eine etablierte Marke.“ 

Das Amtsgericht Köln bestellte Dr. Jens Schmidt von der Runkel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zum vorläufigen Sachwalter, der das Sanierungsverfahren für die Gläubiger überwacht und begleitet. Der Sachwalter und die Geschäftsführung haben sich in einem ersten Gespräch bereits über notwendige Schritte abgestimmt. Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein Instrument der Insolvenzordnung, bei dem die Geschäftsführung das Unternehmen unter Aufsicht des Sachwalters weiterführen und neu aufstellen kann. 

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