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Insolvenzfest.

Insolvenz-
anfechtung

Insolvenzverfahren bringen oft unvorhergesehene Herausforderungen mit sich. Rechtshandlungen, die bereits vor der Eröffnung des Verfahrens vorgenommen wurden, können rückgängig gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann für die Betroffenen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Wann ist eine Insolvenzanfechtung möglich?

Eine Insolvenzanfechtung kann erfolgen, wenn bestimmte Rechtshandlungen vor dem Insolvenzantrag zum Nachteil der Gläubiger vorgenommen wurden. Diese Handlungen müssen vom Leistungsempfänger rückabgewickelt werden. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, insbesondere wenn die rechtlichen Grundlagen unklar sind.

Haftungsrisiken für Geschäftsführer: Privatinsolvenz und mehr

Geschäftsführer tragen die Verantwortung, bei drohender Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird diese Pflicht versäumt, drohen ernste Konsequenzen, wie persönliche Haftung, die bis zur Privatinsolvenz führen kann. In extremen Fällen, wie dem prominenten Fall der Familie Schlecker, kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden.

Gesellschafterhaftung: Kein Schutz durch Rechtsform

Auch Gesellschafter können in die Pflicht genommen werden, wenn das Unternehmen insolvent wird. Besonders kritisch wird es, wenn die Gesellschaft ohne Geschäftsführer „führerlos“ ist. Die Annahme, durch die Rechtsform geschützt zu sein, erweist sich dann als trügerisch.

Vorbeugung: Rechtzeitig Risiken erkennen und handeln

Um rechtzeitig auf mögliche Risiken reagieren zu können, ist fundierte rechtliche Beratung unerlässlich. Wir helfen Ihnen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu einer Krise kommt.

Insolvenzanfechtungen und Haftungsfragen sind komplex und erfordern spezialisiertes Know-how. Wir unterstützen Geschäftsführer und Gesellschafter dabei, Risiken zu minimieren und rechtliche Sicherheit zu schaffen, um die Existenz des Unternehmens zu schützen.

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