Insolvenz-
verwaltung
Runkel Rechtsanwälte bietet eine umfassende Insolvenzverwaltung für Unternehmen in NRW, um den bestmöglichen Ausgang für alle Beteiligten zu gewährleisten. Unsere Fachanwälte begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen für eine rechtssichere und effiziente Abwicklung. Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmen in Krisensituationen zu unterstützen, sei es durch Sanierung oder geordnete Liquidation.
Unsere Dienstleistungen in der Insolvenzverwaltung
Wir bieten Ihnen eine vollständige Betreuung bei der Insolvenzabwicklung, einschließlich der Übernahme der Insolvenzverwaltung und der Entwicklung von maßgeschneiderten Lösungen zur Sanierung oder Liquidation Ihres Unternehmens. Als erfahrene Insolvenzverwalter sorgen wir dafür, dass alle Verfahren effizient durchgeführt und rechtliche Fallstricke vermieden werden.
Ihr Vorteil bei Runkel Rechtsanwälte
Unsere langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht und unsere maßgeschneiderten Ansätze helfen Unternehmen, den bestmöglichen Ausgang eines Insolvenzverfahrens zu erzielen. Dabei wahren wir sowohl die Interessen der Schuldner als auch die der Gläubiger, um eine gerechte und nachhaltige Lösung für alle Parteien zu finden. Wir setzen uns konsequent für den Erhalt und die Sanierung von Unternehmen ein, wann immer es machbar ist.
Insolvenzantragspflicht und Haftungsrisiko
Bei juristischen Personen und haftungsbeschränkten Gesellschaften, wie etwa einer GmbH & Co. KG, besteht eine gesetzliche Pflicht zur rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrags. Wenn Gründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch binnen drei Wochen gestellt werden. Verstöße gegen diese Antragspflicht können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Folgen führen.
Verfahrensarten der Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung bietet verschiedene Verfahrensarten, darunter:
- Regelinsolvenzverfahren
- Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
- Schutzschirmverfahren
- Verbraucherinsolvenzverfahren
Innerhalb dieser Verfahrensarten kann der Insolvenzplan als flexibles Instrument genutzt werden, um vom Regelverfahren abweichende Vereinbarungen zu treffen, die den Erhalt des Unternehmens ermöglichen.
Eine Insolvenz als Chance
Eine Insolvenz muss nicht das Ende bedeuten. Sie kann auch als Chance genutzt werden, um das Unternehmen zu restrukturieren und wieder auf einen erfolgreichen Kurs zu bringen. Wann immer es machbar und sinnvoll ist, setzen wir uns als Insolvenzverwalter für den Erhalt und die Sanierung des Unternehmens ein. Erfahrung, Fachwissen und schnelle Entscheidungsprozesse sind dabei oft entscheidend für den Erfolg eines Verfahrens. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung, um Ihre Möglichkeiten und Wege aus der Krise zu besprechen.
Runkel Rechtsanwälte
Anwälte mit diesem Schwerpunkt
Schutz und Lösungen für Unternehmen in der Krise."
Fragen & Antworten
FAQ
Wann besteht eine Insolvenzantragspflicht?
Unternehmen müssen einen Insolvenzantrag stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Der Antrag ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, bei Gericht einzureichen. Verstöße gegen diese Pflicht können zu persönlichen Haftungsrisiken und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Was ist das Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Form der Insolvenz in Eigenverwaltung. Es ermöglicht Unternehmen, unter gerichtlichem Schutz ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, bevor es zur Insolvenz kommt. Der Vorteil: Die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig und kann die Restrukturierung aktiv steuern.
Was bedeutet Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren?
Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und übernimmt selbst die Sanierung des Unternehmens – unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters.
Was ist das StaRUG-Verfahren und wann kommt es infrage?
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ermöglicht Unternehmen eine präventive Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Es erlaubt eine einvernehmliche oder gerichtlich unterstützte Restrukturierung von Schulden, um eine Insolvenz zu vermeiden.